Erbrecht


Bei der Beratung der Mandanten im Erbrecht ist es vorrangiges Ziel, Testamente und Erbverträge so zu gestalten, dass spätere Konflikte möglichst vermieden werden. Auch bei Erbauseinandersetzungen und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen wird versucht, langwierige und teure Prozesse zu vermeiden. 
 

Ich berate und vertrete Sie - vor oder nach dem Erbfall - bei

  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung
  • lebzeitiger Vermögensübertragung
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsansprüchen
  • Vermächtnisansprüchen

zusätzlich vorsorgend bei

  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Ihre Fragen, die auf Beantwortung warten:

  • Wann ist ein – notariell beurkundetes – Testament sinnvoll, wann ein gemeinschaftliches Testament, wann ein Erbvertrag?
  • Kann ich Pflichtteilsansprüche mindern? Welche Möglichkeiten hierfür gibt es?
  • Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch am besten durchsetzen?
  • Wann ist es sinnvoll, Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten auf den zukünftigen Erben zu übertragen?
  • Gibt es erbrechtliche Gestaltungen, die die Erbschaftsteuer möglichst gering halten?


 

CR | Kontakt + Buerozeiten
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Rechtsanwältin 
Carola Schuhmann 

Hildastraße 10
69469 Weinheim 
Tel.: +49 (0)6201 640 71

BÜROZEITEN:

Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch nachmittags
keine Sprechzeiten

Termine können auch gerne außerhalb der Geschäftszeiten vereinbart werden.

KONTAKT |  ANFAHRT

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